Klimafreundlicher Neubau – Kommunen
Beratung und Baubegleitung KfW 498 + 499
Ihre Vorteile
Was und für wen interessant
konzeptionelle Beratung und qualifizierte Baubegleitung und Qualitätssicherung nach KfW bei Neubauten Wohngebäuden (498) und Nichtwohngebäuden (499)
-
für kommunale Bauherren, die für einen klimafreundlichen Neubau KfW-Fördermittel nutzen möchten, dazu gehören z.B.:
Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe, Gemeindeverbände und kommunale Zweckverbände
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt energetisch sinnvolle Baumaßnahmen für Wohn- und Nichtwohngebäuden durch Zuschüsse in Höhe von 5% oder 12,5% (mit QNG). Dem Bauherrn stehen dabei zahlreiche Modelle und weitere ergänzende Förderungen grundsätzlich zur Verfügung.
Zu unserem Leistungsangebot gehören ebenfalls alle notwendigen Berechnungen, Simulationen und Nachweise zum Energiebedarf und der CO2-Einsparung. Als anerkannte Energieberater verfügen wir über die erforderlichen Zulassungen und Zertifizierungen.
Merkmale
Voraussetzungen | Vorhabenbeschreibung der Baumaßnahmen oder des Erwerbes, Objektunterlagen, je nach Projektfortschritt detaillierte Bauplanung |
Leistungen |
|
Aufwand | Kurzcheck mit Status quo und Empfehlungen i.d.R. bis zu einem Beratertag Beratende Begleitung bei der Umsetzung auf Anfrage |
Service | Ggf. optional mit ESG Verifizierung und DGNB Zertifizierung |