Energieausweis

Energetischer Fingerabdruck Ihrer Immobilie

Ihre Vorteile

  • standardisierter Pflichtnachweis gemäß aktuellem GEG für Wohngebäude, Bürogebäude und Betriebsgebäude

  • kostengünstige & professionelle Lösung mit einer Gültigkeit von 10 Jahren

  • verlässliche Information bei bester Vergleichbarkeit

  • positiver Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz durch Reduzierung des CO2-Ausstosses

  • belastbare Planbarkeit der Nebenkosten

Was und für wen interessant

Gesetzlich erforderlicher Nachweis zum effizienten Betriebsenergiebedarf ihres Gebäudes oder Bauprojektes

  • für private Immobilienbesitzer, Bauunternehmen, Architekten, Bauingenieure, Statiker, Tragwerksplaner, Planungsbüros und Immobilieninvestoren

Wer wann einen Energieausweis braucht, regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG ). Mit dem Dokument halten Hausbesitzer den energetischen Fingerabdruck ihres Hauses in der Hand, denn der Energieausweis zeigt, wie es um Bausubstanz und Energiebilanz bestellt ist. Ein Immobilienkäufer, Mieter oder ein neuer Pächter kann somit das Gebäude hinsichtlich des Energiebedarfs und der Energiekosten miteinander vergleichen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

Unterschieden werden im aktuellen Gebäudeenergiegesetz zwei Energieausweis-Varianten:

Der verbrauchsorientierter Energieausweis wird aus den Heiz-, Warmwasser- und Stromverbräuche der Bewohner erstellt. Maßgebend ist der Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Dieser Energieausweis kann schnell und günstig erstellt werden, allerdings lässt der Verbrauchsausweis nur begrenzt Rückschlüsse auf die Energiekosten zu, weil er vom Verbrauchsverhalten der Bewohner abhängig ist.

Für den bedarfsorientierten Energieausweis wird das komplette Haus inklusive Bausubstanz und Haustechnik analysiert. So zeigt dieser Energieausweis unabhängig vom Nutzungsverhalten, wie es um die Energieeffizienz bestellt ist. Allerdings ist die Erstellung eines Bedarfsausweises auch deutlich aufwendiger und teurer. Bei Neubauten ist der Bedarfsausweis Pflicht, Eigentümer von Altbauten können meistens wählen. Nur für Wohngebäude mit bis zu vier Wohneinheiten, die vor dem Bauantrag 1978 errichtet worden sind, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben. Beide Energieausweis-Varianten sind zehn Jahre gültig. Baudenkmale sind hiervon ausgeschlossen.

Merkmale

Voraussetzungen Verbrauchsausweis: Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre (Strom, Gas oder Öl), Fotos der Immobilie

Bedarfsausweis: ggfs. Vor-Ort-Besichtigung, Baugenehmigungsunterlagen, Bauzeichnungen und -beschreibungen, Schornsteinfegermessprotokoll, Verbrauchsabrechnungen der letzten 3 Jahre, Fotos der Immobilie

Leistungen
  • Erstellte Grundrisse werden in 3D-Simulation mit Software Hottgenroth umgewandelt
  • nach DIN V 18599
  • U-Wert-Berechnung der einzelnen Bauteile
  • Bemessung der Gebäudehülle
  • Auslegung der Haustechnik und Anlagentechnik
  • Ausdruck und Übergabe der Unterlagen für Behörden mit Registriernummer
Aufwand Preisbeispiele in Abhängigkeit von Dimension und Gebäudeart:

Verbrauchsausweis:
1-2 Familienhaus 105,- €, ab 3 Wohneinheiten 125,- €  plus 15,- € je weitere WE

Ausführlicher Bedarfsausweis:
1-2 Familienhaus ab 350,- €, 3-6 Wohneinheiten ab 450,- €

Verbrauchsenergieausweis für Nichtwohngebäude ab 155,- €

größere Objekte und Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude auf Anfrage